ARGE Baurecht rät: Vorsicht bei Abschlagszahlungen
19.04.2011
Anschlagszahlungen nicht vorzeitig annehmen
„Abschlagszahlungen gehören zum Alltag im Bauwesen. Deshalb sind sie auch immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen und führen zu neuen Urteilen, die die Baubeteiligten beachten sollten. So machen sich bei-spielsweise Bauträger und Investoren schadenersatzpflichtig, wenn sie vorzeitig Ab-schlagszahlungen annehmen“, erläutert Baufachanwalt Olaf Jaeger, Mitglied der Arbeits-gemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Dokumente: Pressemitteilung der ARGE Baurecht[PDF]



