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Pressemitteilung der ARGE Baurecht

21.03.2011

Bei Mängeln erst Frist setzen, dann andere Firma beauftragen  

Die Bauabnahme gehört zu den wichtigsten Rechtsschritten beim Bauen. Mit der Bauabnahme beginnt die so genannte Gewährleistungsfrist. Zeigen sich innerhalb dieser Frist Mängel am Bau, muss das Unternehmen, das für den Bau oder Bauabschnitt verantwortlich ist, den Mangel auf eigene Kosten beseitigen...

Dokumente: Pressemitteilung der ARGE Baurecht[PDF]