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Vorschuss oft besser als Schadenersatz

24.05.2011

Das passiert privaten Bauherren immer wieder: Kurz nach der Abnahme, beim ersten stärkeren Regen, stellen sie fest – das Dach ist undicht! Sie setzen dem Dachdecker eine Frist zur Nachbesserung, doch dieser lässt die Frist verstreichen und nichts von sich hören. Was kann der Bauherr tun? Dokumente: Pressemitteilung der ARGE Baurecht [PDF]