Sicherung der Berufsbezeichnung Ingenieur und des akademischen Grades „Diplom-Ingenieur”
Das Landesparlament in Mecklenburg-Vorpommern hat im Zuge einer Novellierung des Landeshochschulgesetzes Ende letzten Jahres beschlossen, dass die Studenten nach einem erfolgreichen Masterstudium, vorausgesetzt es können mindestens 300 Leistungspunkte (ECTS) nachgewiesen werden, auf Wunsch alternativ das Diplom erhalten können.


